Online Rezept Service
Online-Rezept-Services arbeiten im Kern wie eine digitale Sprechstunde. Du erledigst alles online, ein Arzt prüft deine Angaben, und nur wenn es medizinisch passt, wird ein Rezept ausgestellt. ✅
Schnell und bequem heißt dabei nicht „locker“ oder „automatisch“ – die ärztliche Entscheidung bleibt der wichtigste Schritt.
1) Anbieter besuchen
Du wählst zuerst das passende Schmerzmittel aus. Danach klickst du auf den aktuell empfohlenen Anbieter direkt auf der jeweiligen Seite oder du gehst über unsere Anbieter-Empfehlungen und startest von dort. So landest du direkt beim passenden Online-Rezept-Service.
2) Online-Anamnese ausfüllen
Beim Anbieter füllst du einen medizinischen Fragebogen aus. Dort geht es um Beschwerden, Vorerkrankungen, Allergien, aktuelle Medikamente und mögliche Risiken. Diese Angaben sind die Grundlage für die ärztliche Entscheidung und sollten deshalb ehrlich und vollständig sein. In manchen Fällen sind Rückfragen vom Arzt zu beantworten.
3) Ärztliche Prüfung
Beim Anbieter füllst du einen medizinischen Fragebogen aus. Dort geht es um Beschwerden, Vorerkrankungen, Allergien, aktuelle Medikamente und mögliche Risiken. Diese Angaben sind die Grundlage für die ärztliche Entscheidung und sollten deshalb ehrlich und vollständig sein. In manchen Fällen sind Rückfragen vom Arzt zu beantworten.
4) Entscheidung und Rezept
Wenn der Arzt zu dem Ergebnis kommt, dass das Schmerzmittel in deiner Situation geeignet ist, wird ein Rezept ausgestellt. Wichtig ist, dass es keinen „Rezept-Anspruch“ gibt – ein Rezept gibt es nur, wenn es medizinisch vertretbar ist. Bei Ablehnung ist keine Zahlung fällig oder sie wird dir zurückerstattet. Dafür sprechen zahlreiche positive Erfahrungsberichte der Kunden.
5) Versand
Das Rezept wird vom Anbieter direkt an eine zugelassene Versandapotheke weitergeleitet, die den Versand einleitet. Das Schmerzmittel kommt somit meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden bei dir an. Manche Anbieter ermöglichen auch eine Abholung in einer Apotheke in deiner Nähe, das ist jedoch nicht immer der Fall. Der Versand erfolgt dabei ohne Zollprobleme, weil der gesamte Prozess legal und innerhalb der regulären Strukturen abläuft.
Keine Neuheit
In Deutschland war dafür ein wichtiger Baustein der rechtliche Rahmen. Seit dem 1. Januar 2004 ist der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich erlaubt – dadurch wurde „Rezept + Versand“ überhaupt sauber möglich.
International hat sich parallel die digitale Infrastruktur weiterentwickelt. In England wird die elektronische Rezeptabwicklung oft mit 2005 verknüpft, weil die Electronic Prescription Service (EPS) ab da schrittweise eingeführt wurde.